Der Bundesrat hat am 21. Juni 2023 das EDI beauftragt, bei den Kantonen, den politischen Parteien, den gesamtschweizerischen Dachverbänden der Gemeinden, Städte und Berggebiete, den gesamtschweizerischen Dachverbänden der Wirtschaft und den interessierten Kreisen zur Anerkennung des betreuten Wohnens für Bezügerinnen und Bezüger von EL zur AHV (ELG) ein Vernehmlassungsverfahren durchzuführen.
Diese Gesetzesanpassung soll die Berücksichtigung von betreutem Wohnen durch die Ergänzungsleistungen (EL) zur Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) ermöglichen. Als betreutes Wohnen im weiteren Sinne gelten das Wohnen im eigenen Zuhause mit Betreuungsleistungen und das betreute Wohnen in einer Institution. Die neu anerkannten Leistungen sollen das selbstständige Wohnen fördern und sind nicht an eine spezifische Wohnform gebunden.
Fast ein Drittel der heute in Alters- und Pflegeheimen wohnenden Menschen hat nur einen Pflegebedarf von einer Stunde pro Tag. Leider ist derzeit ein Pflegeheimplatz für viele Betroffenen aus finanziellen Gründen die einzige Alternative, weil die Sozialversicherungen die Kosten anderer Wohnformen nicht im selben Ausmass übernehmen. Wer noch eine gewisse Autonomie aufweist, aber Unterstützung bei der Strukturierung des Alltags braucht – wie es häufig bei Menschen einer Demenzerkrankung der Fall ist – muss heute schon fast gezwungenermassen ins Pflegeheim eintreten. Dies ist weder der Gesundheit und dem Wohlbefinden förderlich noch ökonomisch sinnvoll.
Eine bessere Finanzierung des betreuten Wohnens trägt dazu bei, Pflegeheimaufenthalte hinauszuschieben oder gar zu verhindern, die EL nachhaltig zu entlasten und stärkt gleichzeitig die Autonomie und Gesundheit der betagten Menschen, sowie von Menschen mit einer beginnenden Demenz. Ein solches Zuhause «zwischen der Mietwohnung und einem Heim» ermöglicht den Erkrankten mobil zu bleiben und ihre sozialen Kontakte zu pflegen, Faktoren, welche als sekundär- und tertiär präventiv bei Demenz gelten und dazu beitragen, weitere Gesundheitskosten einzusparen. Besonders wirksam ist dabei die Sozialbetreuung: sie hilft auch gegen Vereinsamung, einem starken Risikofaktor für Pflegebedürftigkeit und Demenz. Mit Blick auf die demografische Entwicklung sollte eine Finanzierungslösung für Betreutes Wohnen im Alter möglichst bald im Bundesgesetz über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (ELG) verankert werden.