Angehörige von Menschen mit Demenz leisten jährlich unbezahlte Betreuungs- und Pflegearbeit von 5.5 Milliarden Franken. Die Möglichkeit, dass Angehörige bei Spitex-Organisationen angestellt werden können, muss stets individuell geprüft werden und benötigt verbindliche und faire Rahmenbedingungen. Angehörige dürfen nicht als Lückenbüsser für fehlende Fachkräfte dienen. Alzheimer Schweiz fordert daher klare und schweizweit einheitliche Rahmenbedingungen.
Die Betreuung und Pflege von Menschen mit Demenz durch ihre Angehörigen sind von unschätzbarem Wert. Angehörige leisten gemäss der Demenzkostenstudie von Alzheimer Schweiz jährlich unbezahlte Betreuungs- und Pflegeaufgaben von 5.5 Milliarden Franken. Mit 47 Prozent übernehmen sie rund die Hälfte der notwendigen Gesamtkosten bei Demenz von 11.8 Milliarden. Diese Arbeit wird jedoch oft nicht genügend anerkannt und finanziell unterstützt. Angesichts der steigenden Zahl von Demenzerkrankten und dem gleichzeitigen Fachkräftemangel im Pflegebereich wird die vergütete Anstellung von Angehörigen bei Spitex-Organisationen als eine mögliche Lösung diskutiert. Um dabei eine Überlastung der Angehörigen zu vermeiden und die Pflegequalität zu sichern, sind klare und schweizweit einheitliche Rahmenbedingungen unerlässlich.
Einheitliche, schweizweit geltende und faire Rahmenbedingung sind notwendig
Alzheimer Schweiz weist deshalb im Positionspapier «Angehörige von Menschen mit Demenz als Spitex-Angestellte» auf folgende zentrale Punkte hin:
- Verbindlicher Arbeitsvertrag und faire Bezahlung: Die anstellende Organisation muss klare Aufklärung über mögliche finanzielle Risiken im Fall von Geringverdienenden, einen verbindlichen Arbeitsvertrag mit fairer Bezahlung, sowie rechtliche Absicherung bieten.
- Grundausbildung und Begleitung: Angehörige ohne pflegerische Vorkenntnisse müssen eine Grundausbildung absolvieren und kontinuierlich fachlich vom Arbeitgeber begleitet werden.
- Politische Massnahmen und einheitliche Regelungen: Die Politik ist aufgefordert, schweizweit die Rahmenbedingungen zu vereinheitlichen und transparent zu regeln. damit Spitex-Organisationen Angehörige entschädigen können und berufstätige angestellte Angehörige keinen Erwerbsnachteil haben.
Keine allgemeine Patentlösung, aber ergänzende Möglichkeit für einzelne
Alzheimer Schweiz betont, dass die Anstellung von Angehörigen keine Lösung für den Fachkräftemangel im Pflegebereich darstellt und aufgrund des Alters und gesundheitlichen Zustands vieler Angehöriger von Demenzerkrankten immer auch individuell geprüft werden muss. Vielmehr sollte diese Möglichkeit als Ergänzung zur professionellen ambulanten Versorgung betrachtet werden. «Die Anstellung von Angehörigen ist kein Patentrezept, das für alle möglich oder sinnvoll ist. Insbesondere löst sie nicht das Problem der unzureichenden Finanzierung von Betreuungsleistungen, die neben der Pflege für die Lebensqualität von Menschen mit Demenz von grosser Bedeutung ist», erklärt Stefanie Becker, Direktorin von Alzheimer Schweiz.
Demenzspezifische Betreuung muss endlich finanziert werden
Weiterhin bestehen aber bleibt, dass die notwendige Betreuung von Menschen mit Demenz nicht durch die Grundversicherung gedeckt ist und Angehörige diese weiterhin ohne Entschädigung übernehmen oder Entlastungsangebote wie Tagesstätten nur Personen vorbehalten sind, die sich solche leisten können. Damit Erkrankte auf eine demenzspezifische Pflege zählen und betreuende Angehörige auch Entlastungsangebote nutzen können, ist es aus Sicht von Alzheimer Schweiz dringlich, dass die Politik endlich für eine adäquate Finanzierung von Pflegeleistungen für Demenzerkrankte sorgt.
Weitere Informationen und Auskünfte:
Jacqueline Wettstein, Leiterin Kommunikation
Tel. 058 058 80 41
jacqueline.wettstein@alz.ch